Was kostet ein ambulanter Pflegedienst und was zahlt die Kasse?
Redaktion caalyx.eu · Stand 20. Oktober 2026
Was ein ambulanter Pflegedienst kostet, hängt von den Leistungen ab, die Sie vereinbaren, und von den Preisen, die der Dienst mit den Pflegekassen in seinem Bundesland ausgehandelt hat. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 2 bis zu 796 €, 1.497 €, 1.859 € oder 2.299 € im Monat als Pflegesachleistung und rechnet direkt mit dem Dienst ab. Nur was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Medizinische Behandlungspflege wie Verbandwechsel zahlt dagegen die Krankenkasse, mit einer gesetzlichen Zuzahlung.
Was die Pflegekasse für den Pflegedienst zahlt
Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI ist ein monatlicher Höchstbetrag. Er gilt nur für zugelassene Pflegedienste mit Versorgungsvertrag. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistung, Sie können aber den Entlastungsbetrag für bestimmte Leistungen des Dienstes einsetzen.
| Pflegegrad | Sachleistung pro Monat | Entlastungsbetrag pro Monat |
|---|---|---|
| 1 | - | 131 € |
| 2 | 796 € | 131 € |
| 3 | 1.497 € | 131 € |
| 4 | 1.859 € | 131 € |
| 5 | 2.299 € | 131 € |
Welcher Pflegegrad welche Ansprüche auslöst, lesen Sie im Ratgeber zu den Pflegegraden. Die Beträge gelten seit dem 01.01.2025 unverändert.
Wie Pflegedienste ihre Preise berechnen
Jeder zugelassene Pflegedienst schließt mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger eine Vergütungsvereinbarung (§ 89 SGB XI). Darin stehen die Preise, die für alle Pflegebedürftigen gleich sind, egal ob die Pflegekasse oder Sie selbst zahlen. Das Gesetz lässt drei Formen zu:
- Leistungskomplexe: Feste Preise für typische Einsätze, etwa Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen oder im Haushalt, unabhängig von der tatsächlich gebrauchten Zeit.
- Zeitvergütung: Abrechnung nach dem erforderlichen Zeitaufwand.
- Einzelleistungen: Nur in Ausnahmefällen.
Hinzu kommen meist Pauschalen, zum Beispiel für die Anfahrt. Weil die Rahmenbedingungen je Bundesland verhandelt werden, unterscheiden sich Preise und Bezeichnungen der Komplexe deutlich. Allgemeingültige Euro-Beträge je Einsatz gibt es deshalb nicht. Fragen Sie immer nach der aktuellen Preisliste des Dienstes.
Kosteninformation und Pflegevertrag
Vor Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Änderung muss der Pflegedienst Sie in der Regel schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 120 SGB XI). Der Pflegevertrag listet Art, Inhalt und Umfang der Leistungen mit Preis je Leistung oder Komplex. Übersteigen die Leistungen den Höchstbetrag der Pflegekasse, darf der Dienst Ihnen für die Mehrleistungen höchstens die vereinbarten Preise berechnen. Den Vertrag können Sie jederzeit ohne Frist kündigen.
Wer welche Kosten trägt
| Kostenart | Wer zahlt | Hinweis |
|---|---|---|
| Körperbezogene Pflege, Betreuung, Hilfe im Haushalt | Pflegekasse bis zum Sachleistungsbetrag | Rest als Eigenanteil |
| Behandlungspflege (z. B. Verbandwechsel, Kompressionsstrümpfe) | Krankenkasse nach § 37 SGB V | ärztliche Verordnung, Zuzahlung ab 18 Jahren |
| Eigenanteil über dem Höchstbetrag | Sie selbst | Entlastungsbetrag teilweise einsetzbar |
| Investitionskosten, Ausbildungszuschlag | je nach Bundesland gesondert berechnet | im Kostenvoranschlag nachfragen |
Behandlungspflege über die Krankenkasse
Häusliche Krankenpflege verordnet die Ärztin oder der Arzt. Die Krankenkasse zahlt sie zusätzlich zur Pflegeversicherung, sie wird also nicht auf den Sachleistungsbetrag angerechnet. Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Kalenderjahr (§ 37 SGB V mit § 61 SGB V).
Gesondert berechnete Posten
In manchen Bundesländern stellen Pflegedienste Investitionskosten oder einen Zuschlag zur Finanzierung der Pflegeausbildung gesondert in Rechnung. Ob und in welcher Höhe das zulässig ist, richtet sich nach Landesrecht und der Vereinbarung des Dienstes. Lassen Sie sich diese Posten im Kostenvoranschlag ausweisen.
Rechenbeispiel mit angenommenem Rechnungsbetrag
Die folgenden Zahlen sind kein Marktpreis, sondern ein angenommener Wert, um das Prinzip zu zeigen. Frau M. hat Pflegegrad 3. Die Monatsrechnung ihres Pflegedienstes für Pflege und Haushaltshilfe beträgt angenommen 1.700 €.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Rechnung Pflegedienst (angenommen) | 1.700,00 € |
| Pflegesachleistung PG 3 | 1.497,00 € |
| Verbleibender Eigenanteil | 203,00 € |
| davon über Entlastungsbetrag erstattbar (nicht für Selbstversorgung) | bis 131,00 € |
Der Entlastungsbetrag darf bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für Hilfe bei der Selbstversorgung, also etwa Körperpflege, eingesetzt werden. Für Hilfe im Haushalt oder Betreuung geht das. Welche Positionen das betrifft, steht auf der Rechnung. Mehr dazu im Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Liegt die Rechnung dagegen unter dem Höchstbetrag, bekommen Sie anteiliges Pflegegeld. Nutzt Frau M. zum Beispiel 60 % der Sachleistung (898,20 €), erhält sie 40 % des Pflegegeldes, also 239,60 €. Wie das genau funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Pflegesachleistung und Kombinationsleistung. Ihre persönlichen Beträge rechnen Sie im Pflegeleistungs-Rechner aus.
So halten Sie die Kosten im Griff
- Bedarf klären: Notieren Sie, bei welchen Tätigkeiten wirklich Hilfe nötig ist und wie oft.
- Mehrere Angebote einholen: Lassen Sie sich von zwei oder drei Diensten einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben.
- Komplexe vergleichen: Achten Sie darauf, welche Tätigkeiten ein Komplex umfasst, nicht nur auf den Preis.
- Abrechnung prüfen: Vergleichen Sie die Monatsabrechnung mit dem Leistungsnachweis, den Sie oder Ihre Angehörigen abzeichnen.
- Restbudget nutzen: Bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags können Sie in anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln.
Wer den Eigenanteil dauerhaft nicht tragen kann, sollte beim Sozialamt Hilfe zur Pflege prüfen lassen. Eine Liste mit Fragen für das Erstgespräch finden Sie in der Checkliste zur Pflegedienst-Suche. Pflegedienste in Ihrer Nähe zeigt das Verzeichnis ambulanter Pflegedienste.
Geplante Reform
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsentwurf vom 30.09.2026) plant die Bundesregierung Änderungen ab 2027. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Bis zur Verkündung gelten die heutigen Regeln und Beträge.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Pflegedienst?
Ab Pflegegrad 2 bis zu 796 € (PG 2), 1.497 € (PG 3), 1.859 € (PG 4) oder 2.299 € (PG 5) im Monat als Pflegesachleistung. Der Dienst rechnet diesen Betrag direkt mit der Pflegekasse ab.
Muss ich beim Pflegedienst etwas zuzahlen?
Nur wenn die Rechnung den Sachleistungsbetrag übersteigt oder wenn der Dienst gesondert berechenbare Posten wie Investitionskosten abrechnet. Für Behandlungspflege der Krankenkasse fällt ab 18 Jahren eine gesetzliche Zuzahlung an.
Was passiert, wenn ich den Sachleistungsbetrag nicht ausschöpfe?
Dann erhalten Sie anteiliges Pflegegeld (Kombinationsleistung). Alternativ können Sie bis zu 40 % des Sachleistungsbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
Kann ich den Pflegevertrag kündigen, wenn mir die Kosten zu hoch sind?
Ja. Pflegebedürftige können den Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst jederzeit ohne Frist kündigen (§ 120 Abs. 2 SGB XI).