Pflegegrad beantragen: So läuft Antrag, Begutachtung und Widerspruch ab

Redaktion caalyx.eu · Stand 20. Oktober 2026

Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, ein Anruf oder kurzes Schreiben genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung. Danach begutachtet der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten ein vom Versicherer beauftragter Dienst) die Selbstständigkeit in der Regel zu Hause, und die Kasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Schritt 1: Antrag stellen

Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie gehört zur Krankenkasse, deshalb erreichen Sie sie über deren Telefonnummer oder Postanschrift. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Wichtig ist das Datum: Nach § 33 SGB XI werden Leistungen ab Antragstellung gewährt, frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag erst in einem späteren Monat gestellt, beginnt die Leistung am Anfang des Antragsmonats.

Tipp: Rufen Sie an, notieren Sie Datum und Namen der Ansprechperson und schicken Sie anschließend eine kurze schriftliche Bestätigung. Die Kasse sendet Ihnen danach ein Formular, das Sie ausfüllen und zurückschicken.

Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige Person selbst. Angehörige können den Antrag mit Vollmacht oder als rechtliche Betreuung stellen.

Kostenlose Pflegeberatung gleich mitnutzen

Nach einem Erstantrag muss die Pflegekasse Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen (§ 7b SGB XI). Auf Wunsch findet die Beratung zu Hause statt. Mehr dazu unter Pflegeberatung und Beratungsbesuch.

Schritt 2: Begutachtung

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter (§ 18 SGB XI). Die Untersuchung findet grundsätzlich im Wohnbereich statt (§ 18a Abs. 2). Der Termin wird angekündigt; eine vertraute Person darf und sollte dabei sein.

Die Gutachter bewerten die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen). Daraus ergibt sich eine Punktzahl, die den Pflegegrad bestimmt.

Modul Gewichtung
Mobilität 10 %
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten bzw. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (höherer Wert zählt) 15 %
Selbstversorgung 40 %
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %
Pflegegrad Punkte
1 12,5 bis unter 27
2 27 bis unter 47,5
3 47,5 bis unter 70
4 70 bis unter 90
5 90 bis 100

Was die Module im Einzelnen bedeuten, erklärt der Artikel Pflegegrade 1 bis 5.

Gut vorbereitet in den Termin

  • Pflegetagebuch: Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei und wie oft Hilfe nötig ist, auch nachts. Das ist keine Pflicht, macht den Alltag aber für die Gutachter nachvollziehbar.
  • Unterlagen bereitlegen: Arztberichte, Entlassungsberichte, Medikamentenplan, Liste der Hilfsmittel, Bescheide anderer Stellen.
  • Ehrlich schildern: Viele Betroffene stellen sich im Termin selbstständiger dar, als sie im Alltag sind. Beschreiben Sie einen typischen, auch einen schlechten Tag.
  • Wünsche nennen: Sprechen Sie Hilfsmittel, Umbauten oder Rehabilitation an. Empfiehlt das Gutachten konkrete Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel, gelten diese mit Ihrer Zustimmung als beantragt (§ 18b Abs. 3).

Schritt 3: Fristen und Bescheid

Frist Regel
Auftrag an Gutachter innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Antragseingang (§ 18 Abs. 1)
Keine Begutachtung nach 20 Arbeitstagen Kasse muss mindestens drei unabhängige Gutachter zur Auswahl nennen (§ 18 Abs. 3)
Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18c Abs. 1)
Krankenhaus, Reha, Hospiz, ambulante Palliativversorgung Begutachtung spätestens am 5. Arbeitstag, wenn die Voraussetzungen des § 18a Abs. 5 vorliegen
Zu Hause mit angekündigter Pflegezeit oder Familienpflegezeit Begutachtung spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen (§ 18a Abs. 6)
Verspätung durch die Kasse 70 € für jede begonnene Woche (§ 18c Abs. 5)

Die Zahlung bei Verspätung entfällt, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Fordert sie Unterlagen an, ist die Frist unterbrochen, bis diese eingehen.

Mit dem Bescheid erfahren Sie den Pflegegrad. Fordern Sie das Gutachten an, falls es nicht beiliegt; Sie brauchen es für einen möglichen Widerspruch. Welche Beträge Ihnen danach zustehen, zeigt der Pflegeleistungs-Rechner.

Schritt 4: Widerspruch

Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 SGG), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse.

  1. Fristwahrend einlegen: Ein kurzer Satz genügt, etwa „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein. Die Begründung folgt.“
  2. Gutachten prüfen: Vergleichen Sie die Einschätzungen je Modul mit Ihrem Pflegetagebuch.
  3. Begründen: Benennen Sie konkret, wo die Bewertung nicht zum Alltag passt, und legen Sie neue Arztberichte bei.
  4. Unterstützung holen: Pflegestützpunkte, Sozialverbände oder eine anwaltliche Beratung können helfen.

Hat sich der Zustand verschlechtert, ist statt eines Widerspruchs auch ein Antrag auf Höherstufung möglich. Das Verfahren läuft wie beim Erstantrag.

Nach der Einstufung

Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen wie Pflegegeld oder einen ambulanten Pflegedienst nutzen. Eine Übersicht zugelassener Dienste in Ihrer Region finden Sie im Verzeichnis der Pflegedienste.

Geplante Reform

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG, Kabinettsentwurf vom 30.09.2026) plant die Bundesregierung ab 2027 engere Schwellenwerte für Neueinstufungen. Bestehende Pflegegrade sollen erhalten bleiben. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen; bis zur Verkündung gelten die heutigen Regeln.

Dieser Text ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.

Quellen: § 18 SGB XI, § 15 SGB XI auf gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Wie stelle ich den Antrag auf einen Pflegegrad?

Formlos bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist, telefonisch, schriftlich oder online. Das Datum des Anrufs oder Schreibens zählt als Antragstag.

Ab wann zahlt die Pflegekasse?

Leistungen gibt es ab Antragstellung, frühestens ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Leistung am Anfang des Antragsmonats (§ 33 SGB XI).

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Bei Aufenthalt im Krankenhaus, Hospiz oder bei ambulanter Palliativversorgung gelten kürzere Fristen.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich Widerspruch ein. Eine kurze Erklärung reicht zunächst, die Begründung können Sie nachreichen.