Sturzmelder und Smart Home für Senioren: Was hilft, was kostet es, wer zahlt?

Redaktion caalyx.eu · Stand 20. Oktober 2026

Ein Sturzmelder erkennt einen Sturz automatisch und löst einen Notruf aus, auch wenn die gestürzte Person den Knopf nicht mehr drücken kann. Es gibt ihn als Sensor am Körper (Armband, Clip, Anhänger) und als Raumsensor an Wand oder Decke. Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad den Basis-Hausnotruf (Basistarif seit 01.04.2026: 27 € netto im Monat), Sturzsensoren und Smart-Home-Technik zahlen Sie dagegen in der Regel selbst. Kein System erkennt jeden Sturz zuverlässig, daher ersetzen Sensoren nicht den Notrufknopf, sondern ergänzen ihn.

Sturzsensor am Körper oder im Raum?

Merkmal Sensor am Körper Raumsensor
Funktionsweise Beschleunigungssensor erkennt typische Sturzbewegung Radar, Infrarot oder Kamera erkennt Lage und Bewegung im Raum
Wirkt wo? Überall, wo der Sensor getragen wird Nur im überwachten Raum
Voraussetzung Muss getragen und geladen werden Fest montiert, meist Stromanschluss
Typische Schwächen Wird abgelegt, z. B. beim Duschen oder nachts Tote Winkel, mehrere Räume brauchen mehrere Sensoren
Privatsphäre Erfasst Bewegungen der Person Erfasst das Geschehen im Raum, bei Kameras besonders heikel

Ein Sensor am Körper eignet sich für Menschen, die das Gerät zuverlässig tragen. Ein Raumsensor kann im Bad oder Schlafzimmer sinnvoll sein, wo Stürze häufig passieren und tragbare Geräte gern abgelegt werden. Fragen Sie bei Raumsensoren nach Varianten ohne Kamerabild.

Weitere Technik für mehr Sicherheit

Inaktivitätsmelder

Ein Inaktivitätsmelder schlägt an, wenn über eine bestimmte Zeit keine Aktivität erkannt wird. Das kann eine Tagestaste am Hausnotruf sein, die einmal täglich gedrückt werden muss, oder ein Bewegungs- oder Türsensor. Bleibt die Aktivität aus, ruft die Zentrale an und schickt im Zweifel Hilfe. So wird auch ein Notfall erkannt, bei dem der Knopf nicht gedrückt wurde.

Herdabschaltung

Eine Herdabschaltung schaltet den Herd ab, wenn er zu lange ohne Aufsicht läuft oder Hitze und Rauch erkannt werden. Sie ist vor allem bei beginnender Vergesslichkeit eine Entlastung für Angehörige. Der Einbau gehört in die Hand einer Elektrofachkraft.

Bewegungslicht

Nachtlichter mit Bewegungsmelder schalten sich ein, sobald jemand aufsteht, etwa auf dem Weg vom Bett zum Bad. Gute Beleuchtung gehört zu den einfachsten Maßnahmen gegen Stürze. Weitere Tipps finden Sie in unserer Checkliste zur Sturzprävention.

Rauchmelder mit Weiterleitung

Rauchmelder lassen sich bei manchen Systemen mit dem Hausnotruf koppeln, sodass ein Alarm auch dann ankommt, wenn niemand reagiert. Fragen Sie Ihren Hausnotruf-Anbieter, welche Melder er anbinden kann.

Wer zahlt die Technik?

Technik Pflegekasse Hinweis
Basis-Hausnotruf Ja, bei Pflegegrad und Voraussetzungen Basistarif 27 € netto im Monat, abhängig vom Vertrag des Anbieters mit der Kasse
Sturzsensor als Zusatz zum Hausnotruf In der Regel nein Aufpreis meist Eigenanteil
Mobiler Notruf mit GPS In der Regel nein Siehe mobiler Notruf
Fest eingebaute Hilfen (z. B. Herdabschaltung) Im Einzelfall als Wohnumfeldverbesserung möglich Bis 4.180 € je Maßnahme, vorher bei der Kasse anfragen
Bewegungslicht, Smart-Home-Zentrale Meist nein Eigenleistung

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI fördert die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 mit bis zu 4.180 € je Maßnahme. Ob eine bestimmte Technik darunter fällt, entscheidet die Kasse im Einzelfall. Stellen Sie den Antrag deshalb, bevor Sie Aufträge vergeben. Mehr dazu im Ratgeber Wohnraumanpassung: Zuschuss. Die Rechtsgrundlage können Sie im Gesetzestext zu § 40 SGB XI nachlesen.

Wenn noch kein Pflegegrad besteht, lohnt sich häufig ein Antrag. Er ist Voraussetzung dafür, dass die Pflegekasse den Basis-Hausnotruf übernimmt. Die Details zur Erstattung erklärt der Ratgeber Hausnotruf: Kosten und Zuschuss.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

  • Zuverlässigkeit: Fragen Sie, wie der Anbieter mit Fehlalarmen umgeht und ob die Zentrale zuerst nachfragt.
  • Anbindung: Sensoren sollten an eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale oder zuverlässig erreichbare Angehörige melden.
  • Stromausfall und Funk: Klären Sie, was bei Stromausfall oder schwachem WLAN passiert.
  • Bedienung: Je weniger die Person selbst einstellen muss, desto besser.
  • Vertrag: Achten Sie auf Laufzeit, Kündigungsfrist und Kosten für Wartung und Batterien.
  • Testphase: Probieren Sie die Technik einige Wochen aus, bevor Sie weitere Räume ausstatten.

Datenschutz und Einwilligung

Sensoren und Smart-Home-Geräte erfassen, wann jemand aufsteht, das Bad benutzt oder die Wohnung verlässt. Das sind sensible Daten, bei Gesundheitsbezug besonders geschützt nach der Datenschutz-Grundverordnung. Achten Sie auf diese Punkte:

  1. Die betroffene Person wird informiert und stimmt zu.
  2. Es werden nur die Daten erfasst, die für die Sicherheit nötig sind.
  3. Klar ist, wer Zugriff hat und wie lange gespeichert wird.
  4. Kamerasysteme kommen nur zum Einsatz, wenn Alternativen nicht ausreichen und die Person ausdrücklich zustimmt.

Kann die Person nicht mehr selbst einwilligen, etwa bei fortgeschrittener Demenz, entscheidet die bevollmächtigte oder rechtlich betreuende Person in ihrem Sinne. Dieser Ratgeber ersetzt keine rechtliche oder pflegerische Beratung.

Fazit

Sturzmelder und Smart-Home-Technik können das Leben allein zu Hause sicherer machen, wenn sie zum Alltag passen und akzeptiert werden. Beginnen Sie mit dem Basis-Hausnotruf, ergänzen Sie gezielt dort, wo das Risiko am größten ist, und klären Sie Kosten und Datenschutz vorab. Weitere Beiträge finden Sie im Themenbereich Hausnotruf und Technik.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse einen Sturzsensor?

Meist nicht. Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad den Basis-Hausnotruf. Ein zusätzlicher Sturzsensor ist in der Regel eine Zusatzleistung, die Sie selbst bezahlen.

Was ist ein Inaktivitätsmelder?

Ein Inaktivitätsmelder meldet sich, wenn über eine festgelegte Zeit keine Aktivität erkannt wird, zum Beispiel weil eine Tür nicht geöffnet oder eine Taste nicht gedrückt wurde. Dann wird nachgefragt oder Alarm ausgelöst.

Erkennt ein Sturzmelder jeden Sturz?

Nein. Langsames Hinabgleiten oder ein Sturz aus dem Sitzen wird nicht immer erkannt, und umgekehrt kann eine heftige Bewegung Fehlalarm auslösen. Der Notrufknopf bleibt deshalb wichtig.

Darf ich bei meinen Eltern Sensoren installieren?

Nur mit deren Einverständnis. Sensoren erfassen Gewohnheiten und Gesundheitsdaten. Sprechen Sie offen darüber, welche Daten anfallen und wer sie sieht.