Hausnotruf Kosten 2026: Was die Pflegekasse zahlt und was extra kostet

Redaktion caalyx.eu · Stand 20. Oktober 2026

Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 den Basistarif eines Hausnotrufs, wenn Sie allein oder tagsüber weitgehend allein leben und jederzeit ein Notfall eintreten kann. Der Basistarif liegt seit 01.04.2026 bei 27 € netto im Monat (vorher 25,50 €). Wie viel die Kasse genau erstattet, richtet sich nach dem Vertrag des Anbieters mit Ihrer Pflegekasse; Extras wie Schlüsselhinterlegung oder Sturzsensor zahlen Sie meist selbst.

Was der Hausnotruf rechtlich ist

Ein Hausnotrufsystem gilt als technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI und ist im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 52 gelistet. Es besteht aus einer Basisstation mit Freisprecheinrichtung und einem Funksender, den Sie als Armband oder Kette tragen. Ein Knopfdruck verbindet Sie mit einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale, die je nach Lage Angehörige, einen Bereitschaftsdienst oder den Rettungsdienst verständigt.

Kosten und Zuschuss im Überblick

Posten Wer zahlt?
Basistarif (Gerät, Anschluss, Zentrale rund um die Uhr) Pflegekasse, seit 01.04.2026 bis 27 € netto im Monat, je nach Vertrag des Anbieters
Schlüsselhinterlegung beim Anbieter meist Eigenanteil
Einsatz eines Bereitschaftsdienstes vor Ort meist Eigenanteil
Zusätzliche Sensoren (z. B. Sturzsensor, Rauchmelder) meist Eigenanteil
Mobiler Notruf mit GPS für unterwegs meist Eigenanteil
Hausnotruf ohne Pflegegrad vollständig selbst, ggf. Sozialamt

Konkrete Preise für Extras legen die Anbieter selbst fest. Lassen Sie sich alle Posten schriftlich aufschlüsseln, bevor Sie unterschreiben.

Wichtig: der Vertrag des Anbieters

Die Pflegekasse zahlt den Basistarif direkt an den Anbieter, wenn dieser einen Vertrag mit Ihrer Kasse hat. Nicht jeder Vertrag ist bereits auf den neuen Betrag von 27 € angepasst. Fragen Sie deshalb vor Abschluss:

  • Hat der Anbieter einen Vertrag mit meiner Pflegekasse?
  • Wird der Basistarif vollständig über die Kasse abgerechnet?
  • Welche Leistungen sind im Basistarif enthalten, welche kosten extra?
  • Wie lang ist die Laufzeit, wie die Kündigungsfrist?

Für technische Pflegehilfsmittel sieht § 40 Abs. 3 SGB XI grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel vor. Ob beim Hausnotruf eine Zuzahlung anfällt, erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Pflegekasse prüft im Einzelfall. Typische Voraussetzungen:

  1. Pflegegrad: Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor. Falls nicht, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen, wie es geht.
  2. Allein lebend: Sie leben allein oder sind tagsüber weitgehend allein. Auch wer mit einer Person zusammenlebt, die im Notfall keinen Notruf absetzen kann, kommt infrage.
  3. Notfallrisiko: Aufgrund Ihres Gesundheitszustands kann jederzeit eine Situation eintreten, in der Sie schnell Hilfe brauchen.

So beantragen Sie den Hausnotruf

  1. Anbieter wählen, der einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse hat. Anbieter in Ihrer Region finden Sie im Verzeichnis.
  2. Antrag stellen: Formlos oder mit dem Formular der Pflegekasse. Viele Anbieter übernehmen den Antrag für Sie. Eine kurze Begründung und ärztliche Unterlagen können helfen.
  3. Entscheidung abwarten: Nach § 40 Abs. 7 SGB XI muss die Pflegekasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Ohne hinreichend begründete Mitteilung gilt der Antrag danach als genehmigt.
  4. Installation: Der Anbieter schließt die Basisstation an und testet die Verbindung zur Zentrale.

Empfiehlt bereits das Pflegegutachten einen Hausnotruf, kann diese Empfehlung mit Ihrer Zustimmung als Antrag gelten.

Hilfe bei geringem Einkommen

Die Krankenkasse zahlt den Hausnotruf grundsätzlich nicht. Reicht Ihr Einkommen für den Eigenanteil oder für einen Hausnotruf ohne Pflegegrad nicht aus, kann das Sozialamt die Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege oder der Grundsicherung übernehmen. Das wird im Einzelfall geprüft; stellen Sie den Antrag dort, bevor Kosten entstehen.

Hausnotruf oder mobiler Notruf?

Der klassische Hausnotruf funktioniert nur in der Wohnung und in Reichweite der Basisstation. Wer viel unterwegs ist, braucht einen mobilen Notruf mit GPS, den Sie in der Regel selbst zahlen. Ergänzend gibt es Sturzmelder und Smart-Home-Technik. Weitere Themen finden Sie im Bereich Hausnotruf und Technik.

Typische Fehler

  • Vertrag vor Kassenzusage: Klären Sie die Kostenübernahme, bevor Sie einen langen Vertrag unterschreiben.
  • Pakete ohne Aufschlüsselung: Komfortpakete enthalten oft Extras, die Sie nicht brauchen.
  • Keine Kontaktpersonen hinterlegt: Nennen Sie der Zentrale mehrere erreichbare Personen und klären Sie den Zugang zur Wohnung.

Dieser Text ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.

Quellen: § 40 SGB XI, Verbraucherzentrale NRW zum Hausnotruf, Pflegewegweiser NRW: Hausnotruf-Kosten 2026

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Hausnotruf zählt zu den Pflegehilfsmitteln, die ab Pflegegrad 1 möglich sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie allein oder tagsüber weitgehend allein leben und jederzeit ein Notfall eintreten kann.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?

Die Kasse übernimmt den Basistarif, der seit 01.04.2026 bei 27 € netto im Monat liegt. Die genaue Erstattung richtet sich nach dem Vertrag, den der Anbieter mit Ihrer Pflegekasse geschlossen hat.

Zahlt die Krankenkasse den Hausnotruf?

Grundsätzlich nicht. Zuständig ist die Pflegekasse, und auch nur bei anerkanntem Pflegegrad. Ohne Pflegegrad zahlen Sie den Hausnotruf selbst, bei geringem Einkommen kann das Sozialamt einspringen.

Was kostet ein Hausnotruf ohne Pflegegrad?

Dann tragen Sie die Kosten selbst. Die Preise legen die Anbieter fest und unterscheiden sich je nach Leistungsumfang, vergleichen Sie deshalb mehrere Angebote schriftlich.